… und zwar in Form eines Fragebogens. Auf 2 Seiten sollen wir Angaben zum Grundstückserwerb machen und Fragen wie „Wie sind Sie auf das Grundstück aufmerksam geworden? (Bitte erläutern Sie die Art des Angebots näher und legen Sie Unterlagen vor.)“ beantworten. Wie diese Frage die Ermittlung der Grunderwerbssteuer beeinflusst wissen wir zwar noch nicht, aber wir werden die Frage natürlich gewissenhaft und vollständig beantworten. ;-)
Wir dürfen dann sicherlich in den nächsten Tagen einen Bescheid mit Zahlungsaufforderung für die Grunderwerbssteuer im Briefkasten vorfinden.
Vielleicht wird nicht die Grunderwerbssteuer beeinflusst, aber deine neue Steuer-ID offenbart sicherlich Cross-Selling-Potentiale ;)
Hallo Ihr!
Ja, das Blog-Fieber. Wenns einen mal gepackt hat, dann gibt´s kein Halten mehr – ging uns ganz ähnlich.
Euer Blog gefällt uns sehr gut, vielen Dank für die unterhaltsame Lektüre! Habt noch viel Spaß beim planen, organisieren und bauen – oh, und natürlich beim Blog-schreiben!
Herzliche Grüße
Reni, Torsten & Laura
P.S.: Das Finanzamt braucht tatsächlich alle diese Infos, um die Grunderwerbsteuer festzusetzen! Falls Ihr nämlich das Grundstück nur im Zusammenhang mit einem bestimmten Haus erwerben konntet, fällt die Grunderwerbsteuer auch auf den Kaufpreis des Hauses an.
Vielen Dank für die Blumen :-) Freut uns, dass es Euch gefällt.
Die Frage ist extrem wichtig. Sollte das Finanzamt auf die Idee kommen, dass zwischen dem Grundstücksverkäufer und Team Massivhaus Verbindungen bestehen oder sollte Team Massivhaus den Grundstückskauf oder der Grundstückskäufer Team Massivhaus vermittelt haben, zahlt Ihr Steuer auf beides, nicht nur auf’s Grundstück. Wenn Ihr einen Steuerberater habt, lasst Euch helfen!
Na wollen wir mal hoffen, dass das Finanzamt unsere Angaben auch richtig verstanden hat – spätestens wenn der Gebührenbescheid ins Haus flattert, wissen wir es sicher … :-)